Einmal kommt der Zeitpunkt, an dem Vermögen an Familienangehörige übertragen wird. Dieses Ereignis lässt sich durch frühzeitige Nachlassplanung gestalten. Persönliche Vorstellungen und praktische Überlegungen können auf diese Weise ebenso berücksichtigt werden, wie sich Erbschaftsteuern bei einem lebzeitigen Übertrag minimieren lassen.
Für eine umfassende anwaltliche Nachfolgegestaltung steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Lang mit der NACHLASSKANZLEI LANG zur Verfügung.
Sie erhalten eine persönliche Beratung zur Gestaltung Ihrer Nachfolge und regeln Ihren Vermögenserhalt langfristig und für Generationen.
Steffen Lang, RA
Sorgen Sie mit einer umfassenden Regelung frühzeitig vor, um sicher zu stellen, dass alles nach Ihrer Vorstellung verläuft, wenn etwas passiert und Sie auf Hilfe angewiesen sind.
Für jeden, der nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, übernehmen Dritte die Entscheidung.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, welche Person dies in Vermögensangelegenheiten sein soll und an welche Vorgaben sie sich zu halten hat.
Für die Zeit nach Ihrem Tod stellen Sie mit einer Vorsorgevollmacht zusätzlich Handlungsfähigkeit sicher, bis Ihre Erbregelung in der Praxis greift.
Für persönliche Angelegenheiten, wie die Unterbringung in ein Heim oder Art und Umfang einer gesundheitlichen Behandlung, besteht zudem die Möglichkeit, Anweisungen per Betreuungs- und Patientenverfügung zu treffen.
Sie erhalten eine anwaltliche Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen eine Vorsorgeregelung bietet und einen Entwurf aller erforderlichen Dokumente, die Ihren individuellen Bedarf abdecken.
Planen Sie Ihre Nachfolge mit einem Testament, um Ihr Lebenswerk im Erbfall zu sichern.
Ohne eine selbst entworfene Verfügung wird ein Nachlass nach den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge übertragen. Dies führt in vielen Fällen zu unerwünschten Ergebnissen.
Ob und in welchem Umfang eine eigene Regelung getroffen werden sollte, lässt sich zu Lebzeiten leicht klären, indem das Ergebnis einer gesetzlichen Erbfolge im konkreten Fall exemplarisch nachvollzogen und beurteilt wird. Für eine individuelle Regelung stehen letztwillige Verfügungen wie Testament und Erbvertrag zur Verfügung.
Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Erbfolge und Handlungsempfehlungen für eine letztwillige Verfügung. In einer persönlichen, anwaltlichen Beratung erfahren Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und erhalten einen konkreten Entwurf eines Testaments.
Übertragen Sie Ihr Vermögen auf Angehörige, um es unter Berücksichtigung steuerlicher, rechtlicher und persönlicher Rahmenbedingungen sicher zu erhalten. Nutzen Sie eine Beteiligungsgesellschaft, um einer Zersplitterung Ihres Vermögens vorzubeugen und die Verwaltung gemeinsam mit der Familie zu regeln.
Wenn Vermögen in Substanz und Einheit erhalten bleiben soll, kann sich die Gründung eines Familienpools in Form einer Beteiligungsgesellschaft anbieten. Motive dafür liegen häufig auch im (familien-)unternehmerischen, familiären und steuerlichen Bereich.
Durch einen Vermögensübertrag aus dem Privatvermögen wird Gesellschaftsvermögen geschaffen, an dem Familienmitglieder beteiligt werden. Dies bietet zum einen besonderen Schutz vor einer Vermögenszersplitterung durch Erbgänge zukünftiger Generationen mit potentiellen Vorteilen bei der Erbschaftsteuer. Zum anderen lassen gesellschaftsvertragliche Regelungen individuelle Gestaltungen zu, die Ihren Einfluss auf das Vermögen schützen. So können Sie beispielsweise festlegen, wer sich als Gesellschafter beteiligen darf sowie Stimm- und Ausschüttungsrechte definieren.
Voraussetzung in praktischer Hinsicht ist ein gemeinsames Interesse der beteiligten Familienmitglieder als zukünftige Gesellschafter an dem Vermögen. Dies kann in einem Workshop mit der Erstellung einer Familiencharta erarbeitet und durch jährlich stattfindende Familientage gefördert werden.
Sie erhalten eine anwaltliche Beratung zu den Möglichkeiten und Anforderungen, die mit einem Familienpool verbunden sind sowie die Organisation des gesamten Gründungspozesses.
Gründen Sie eine Stiftung, um Ihr Vermögen für die Familie zu erhalten oder Gutes zu tun.
Wenn für das Vermögen eine bestimmte Zweckverwendung vorgesehen ist oder das Vermögen in Substanz und Einheit erhalten bleiben soll, kann sich die Gründung einer Stiftung anbieten.
Neben einer Familienstiftung, die primär den Interessen einer Familie dient, ist es oft die selbstlose Förderung des Allgemeinwohls, die mit einer Stiftungsgründung verfolgt wird. Besonders letztere wird durch steuerliche Privilegien gefördert.
Sie erhalten eine anwaltliche Beratung zu den Möglichkeiten und Anforderungen, die mit der Gründung einer Stiftung verbunden sind sowie die Organisation des gesamten Gründungspozesses.
Erhalten Sie als Erbe Unterstützung bei den Verwaltungsaufgaben Ihrer Erbschaft sowie bei der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Schützen Sie Ihr Privatvermögen vor Haftungsrisiken aus dem Nachlass mittels einer gerichtlich angeordneten Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB.
Setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein, um sicher zu stellen, dass eine Vertrauensperson Ihrem Testament im Erbfall Geltung umsetzt.
Im Erbfall geht das Eigentum an Vermögen auf andere Personen über. Mit übertragen werden Pflichten, Aufgaben und Verantwortung, Fristen sind zu berücksichtigen und Haftungsrisiken zu managen. Bis das Nachlassvermögen endgültig auf die Erben verteilt ist, können Monate und Jahre vergehen, währenddessen die Verwaltung eine erhebliche zeitliche und operative Herausforderung darstellen kann.
Testamentsvollstreckung
Besonders wenn der Erblasser Uneinigkeit zwischen Erben befürchtet oder ihm die Erben zur Nachlassverwaltung zu unerfahren erscheinen, bietet sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung per Testament oder Erbvertrag an. Als Testamentsvollstrecker kann eine erfahrene dritte Person benannt werden, die den letzten Willen des Erblassers frei von Interessenkonflikten mit den Erben umsetzt.
Als ausgebildeter Testamentsvollstrecker und Inhaber der NACHLASSKANZLEI LANG übernimmt Steffen Lang die Testamentsvollstreckung für Ihren Nachlass. Dadurch entlasten Sie Ihre Erben von den Aufgaben der Nachlassverwaltung. Zusätzlich schützen Sie den Nachlass vor Gläubigern Ihrer Erben. Ergänzend stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, denn ein Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich dem letzten Willen des Erblassers verpflichtet und nicht einzelnen Erben.
Allgemeine Nachlassverwaltung
Sind Sie Erbe einer Erbschaft ohne Testamentsvollstreckung geworden, treffen Sie die Aufgaben einer Verwaltung des Nachlasses, bis das Nachlassvermögen in Ihr Privatvermögen integriert und formell auf Sie umgeschrieben ist. In einer Erbengemeinschaft bedarf es dazu ergänzend der Abstimmung mit Ihren Miterben zur laufenden Verwaltung des Nachlasses sowie einer Regelung, wie das Erbschaftsvermögen nach Tilgung aller Schulden aufgeteilt werden soll.
Die NACHLASSKANZLEI LANG unterstützt Sie bei Ihren Aufgaben in der Nachlassverwaltung. Dazu können Sie die Kanzlei bedarfsgerecht mit der gesamten Nachlassverwaltung beauftragen oder Teilaufgaben erledigen lassen. Delegieren Sie zum Beispiel die Sicherung von Nachlassgegenständen wie Immobilien, wenn Sie nicht vor Ort sind, erhalten Sie einen Entwurf zu einer Vereinbarung, mit der Sie den Nachlass unter Miterben rechtssicher aufteilen können oder lassen Sie die Umschreibung von unternehmerischen Beteiligungen und geschlossenen Fonds regeln, indem die NACHLASSKANZLEI LANG die Abstimmung mit Beteiligungsgesellschaften und Behören übernimmt und für Sie zügig und bequem vorbereitet, was dafür nötig ist. Gewinnen Sie mit Unterstützung der NACHLASSKANZLEI LANG Zeit, um sich anderen wichtigen Aufgaben zu widmen.
Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB
Erben haften mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Nachlasses. Der Nachlass haftet ergänzend zum Privatvermögen auch für Forderungen, die Gläubiger gegen einzelne Erben haben. Besteht hier Anlass, eine haftungsrechtliche Trennung zwischen den Vermögensmassen zu erzielen, können Erben und Gläubiger bei Gericht eine Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB beantragen. Die Erben werden von der Verwaltung ihrer Erbschaft entbunden und die Aufgabe wird einer vom Gericht bestimmten Person übertragen. Für die Auswahl der Person können die Antragsteller dem Gericht einen Vorschlag unterbreiten.
Die NACHLASSKANZLEI LANG verfügt über die erforderliche Infrastruktur für eine professionelle Nachlassverwaltung und ist für die Bestellung zu dieser Aufgabe bei Gerichten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gelistet.
Setzen Sie in einem Erbfall Ihre Rechte als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter durch, um sicherzustellen, dass Sie aus der Erbschaft bekommen, was Ihnen zusteht.
Ist es zu einem Erbfall gekommen, enstehen für die Beteiligten Pflichten und Rechte.
Die Kanzlei hilft Ihnen dabei, den Überblick zu bewahren und die richtigen Maßnahmen zu ergeifen, um Ihre administrativen Aufgaben zu regeln und materiell zu erhalten, was Ihnen aus der Erbschaft zugedacht war.
Steffen Lang, RA
Laufbahn:
Die Regelung der eigenen Nachfolge ist nicht leicht. Mit ihr einher geht oft der Wunsch, langfristig zu erhalten, was geschaffen wurde, gerecht zu verteilen, was da ist und Vermögenswerte geeignet zuzuweisen.
Ich habe oft erlebt, wie emotional dieser Entscheidungsprozess werden kann - und wie emotional die Regelung nachher im Erbfall wahrgenommen wird. Dazu kommt, dass die rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen für eine Erbregelung kompliziert und weitreichend sind. Eine gelungene Nachfolgeregelung erfordert deshalb eine fundierte Vorbereitung, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und später unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.
Ist es zu einem Erbfall gekommen, zeigt sich, wie erfolgreich die Nachfolgeplanung im Vorwege war. Für den Erblasser besteht hier keine Möglichkeit mehr, Sachverhalte zu klären oder neu zu regeln. Für Hinterbliebene ergeben sich aber nicht selten Fragen, denn sie finden sich in einer Situation wieder, die für sie neu ist. Hier hilft es, wenn frühzeitig Rechte und Pflichten festgelegt wurden und eine Erbschaft auf die persönlichen Eigenschaften und fachlichen Fähigkeiten abgestimmt wurde.
Über meine gesamte berufliche Laufbahn hinweg habe ich mich mit der Gestaltung und Verwaltung von Vermögen in einem generationsübergreifenden Kontext beschäftigt. Aus der Praxis kenne ich die Herausforderungen, die mit einer Erbregelung einhergehen und die Chancen und Risiken, die für eine Familie damit verbunden sind.
Als Rechtsanwalt habe ich einen klaren Fokus auf Ihre Situation rund um die Erbschaft, damit ich Ihnen mit anwaltlicher Beratung und praktischen Lösungen zur Seite stehen kann. Dafür nehme ich mir stets die nötige Zeit, um all Ihre Fragen zu diesem Thema in Ruhe zu klären, und Sie und Ihre Familie soweit kennen zu lernen, dass ich verstehen kann, was Ihnen für Ihre Nachfolgegestaltung wichtig ist. Denn dies ist die Grundlage, um eine Regelung zu finden, die nicht nur rechtlich für Sie geeignet ist, sondern auch in der Praxis gut für Sie funktioniert.
Verschaffen Sie sich gern einen persönlichen Eindruck in einem ersten Beratungsgespräch. Ich freue mich auf Sie!
Erfahren Sie, wie Ihnen die VERMÖGENSKANZLEI LANG helfen kann, Ihr Vermögen für Generationen erfolgreich zu erhalten.
Für eine rechtliche Ersteinschätzung zu Ihren juristischen Möglichkeiten durch die NACHLASSKANZLEI LANG, Rechtsanwalt Steffen Lang, fällt nur ein vergünstigtes Honorar von 99 Euro an.
Steffen Lang, RA
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Quellenangabe: Texte teilweise formuliert mithilfe von ChatGPT und redigiert von Steffen Lang