Seit diesem Jahr müssen Anleger bei ihrer Anlageentscheidung auch Auskunft über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen geben. Doch welche ESG-Strategien stehen zur Wahl und wie unterscheiden sie sich?
ESG Strategien
Wie Anleger entscheiden können
Das Angebot nachhaltig gemanagter Fonds wächst. Doch in der Vermögensverwaltung ist Nachhaltigkeit nicht gleich Nachhaltigkeit. Es gibt unterschiedliche Strategieansätze mit verschiedenen Zielsetzungen. Der Ratgeber soll Anlegern einen ersten Überblick geben.
Nachhaltige Fonds können einzelne in der Grafik dargestellte Ansätze verfolgen. Häufiger sind allerdings Kombinationen aus mehreren verschiedenen Ansätzen.
Bei diesem Ansatz werden Anlagewerte oder Branchen aus dem Universum investierbarer Titel ausgeschlossen, sofern sie gegen fundamentale Nachhaltigkeitskriterien verstoßen. Der Ausschluss als strategischer Ansatz ist die Basisstrategie nachhaltig gemanagter Fonds in Deutschland. Bei knapp 95 % des in Deutschland nachhaltig angelegten Kapitals1 ist der Ausschluss Teil der nachhaltigen Anlagestrategie.
Nachhaltige Fonds können einzelne in der Grafik dargestellte Ansätze verfolgen. Häufiger sind allerdings Kombinationen aus mehreren verschiedenen Ansätzen.
Bei diesem Ansatz werden ESG-Kriterien aktiv in den Investmentprozess integriert. Die Vorgehensweise ist nicht einheitlich, aber die folgenden drei Ansätze sind am häufigsten:
Eine ESG-Optimierungstrategie nach diesem Ansatz ist, die Vermögensanlage auf Titel mit den besten Ratings zu beschränken. Dies hat allerdings zum Nachteil, dass sich das Anlageportfolio auf wenige Branchen konzentriert. Anlagetitel aus CO2-emissionsstarken Branchen wie z.B. Energiekonzerne würden keine Berücksichtigung finden können. Eine dazu erweiterte Vorgehensweise ist deshalb der Best-in-Class Ansatz.
Ein Best-in-Class Ansatz kann das Bestreben einer Unternehmensführung mit einbeziehen, die Geschäftsstrategie des Unternehmens im Hinblick auf ESG-Ziele zu verbessern. Bei Energieunternehmen kann z.B. der Ausbau erneuerbarer Energieträger bei der Nachhaltigkeitsbewertung berücksichtigt werden. Der Ansatz honoriert und unterstützt damit den wirtschaftlichen Umbau zu Klimaneutralität. Best-in-Class bedeutet dabei, dass die besten Unternehmen in einem direkten Wettbewerbsvergleich ausgewählt werden. Als Nebeneffekt reduziert dies auch das Risiko eines rein nach dem Integrationsansatz investierten Portfolios, weil das Vermögen über mehr Tranchen gestreut wird.
Ein weiterer Ansatz ist ein konzentriertes Investment in Anlagethemen, die von dem Erreichen zentraler Nachhaltigkeitsziele profitieren können. Beispiele sind Wasserschutz und -aufbereitung, Abfallvermeidung und -verwertung sowie technologische Lösungen zur Energieeinsparung oder für den Ausbau nachhaltiger Mobilität. Eine Konzentration auf diese Themen kann besondere Renditechancen bieten, allerdings erfolgt die Vermögensanlage weniger gestreut und daher mit höherem Risiko.
Beim Impact-Ansatz verfolgt der Fondsmanager als Investor über die Ausübung von Stimmrechten oder den direkten Dialog mit dem Management von Unternehmen das Ziel, Einfluss zu nehmen, um Veränderungen zu mehr Nachhaltigkeit anzustoßen oder voranzutreiben.
Wird dieser Ansatz in Reinform betrieben, steht die Verwirklichung von Nachhaltigkeitszielen vorrangig zu Rendite und Risiko der Vermögensanlage. Anleger wollen mit diesem Ansatz etwas bewirken und sind bereit, dafür unter Umständen Renditenachteile zu akzeptieren.
Der Gesetzgeber hat die Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien in der Vermögensanlage durch den Anleger reguliert. Die Regulierung orientiert sich an gesetzlichen Vorschriften, in denen die praktizierten Investmentansätze keine direkte Berücksichtigung finden. Aus dem Grund können Anleger nicht vorgeben, dass sie lieber auf den einen Ansatz setzen und dafür einen anderen vermeiden. Es gibt lediglich drei Aussagen, mit denen sie ihre Nachhaltigkeitspräferenzen regelkonform zum Ausdruck bringen können:
Die Taxonomieverordnung ist eine Vorschrift zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit und soll zukünftig einmal der entscheidende EU-Regelungstatbestand für nachhaltiges Investieren werden. Aktuell ist die Vorschrift noch im Aufbau. Bisher sind lediglich zwei klimabezogene Nachhaltigkeitsziele definiert. Sie sind nur auf einen Bruchteil aller Wirtschaftstätigkeiten und Unternehmen anwendbar sind, so dass die Taxonomieverordnung gegenwärtig nur eine geringe praktische Bedeutung hat.
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