
Multi Manager
Fonds-Vermögensverwaltung
Nachhaltiger Anlagestil (ESG)
Anlagefokus Environment, Social, Governance [ESG]
Nachhaltig investieren
mit Berücksichtigung von ESG-Zielen
und niedrigem CO2 Fußabdruck
Depotbanken


Nachhaltig investieren
Nachhaltigkeit wird heute als eine Form des ökologischen und ökonomischen Handelns verstanden, bei der die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen einzuschränken.
In Bezug auf Investments ergeben sich daraus
Handlungserwartungen an Unternehmen und Staaten, unter Beachtung der drei Nachhaltigkeits-Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu agieren (ESG).
Ausdruck eines nachhaltigen (wirtschaftlichen) Handelns:
Umwelt
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Schutz der biologischen Vielfalt
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz gesunder Ökosysteme
- Nachhaltige Landnutzung
Soziales
- Einhaltung anerkannter arbeitsrechtliche Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung)
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Bildungschancen
- Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
- Produktsicherheit
- gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette
- Rücksichtnahme auf die Belange von sozialen Minderheiten
Unternehmensführung
- Steuerehrlichkeit
- Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
- Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand
- Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit
- Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
- Gewährleistung des Datenschutzes
- Offenlegung von Informationen
Die Beschreibung nachhaltigen Handelns geht auf eine Definition von 17 Nachhaltigkeiteszielen der UN zurück, die sog. SDG (Sustainable Development Goals). In einer Resolution der Generalversammlung im Jahr 2015 wurde als Ziel für deren praktische Umsetzung das Jahr 2030 genannt (Agenda 2030). Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.
In der EU ist dies 2018 erfolgt. Die Taxonomieverordnung definiert einen Anforderungskatalog mit sehr genauen Messgrößen zur Bewertung von Nachhaltigkeitseigenschaften für Finanzmarktteilnehmer, die mit der Nachhaltigkeit ihrer Investments werben wollen.
Alle anderen Finanzmarktteilnehmer müssen gemäß der Offenlegungsverordnung offen legen, ob ihre Investments für die Nachhaltigkeitsziele schädlich sind und wie sie mit den Risiken umgehen. Nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung kann dies durch den Ausschluss von Branchen und Unternehmen aus dem Investmentuniversum erfolgen. Nach Artikel 9 der Offenlegungsvorordnung kann dies durch einen aktive Einflussnahme auf investierte Unternehmen geschehen.
In der EU steht die Umsetzung der Nachhaltigeitsziele noch am Anfang. Während mittelfristig davon auszugehen ist, dass die Taxonomieverordnung die maßgebliche Regelung in Europa werden wird, nach der Investments erfolgen, liefern Unternehmen gegenwärtig noch nicht genügend Daten im Sinne des Anforderungskatalogs. Die überwiegende Mehrzahl von Vermögensverwaltern, die über ihre Nachhaltigkeit berichten, tun dies deshalb gegenwärtig nach der Offenlegungsverordnung.
Zusätzlich steht wegen der Brisanz des Klimawandels das Kriterium Umwelt auch noch gegenüber sozialen oder unternehmensbezogenen Faktoren im Vordergrund.
Nachhaltig investieren in der Praxis
Eine nachhaltige Vermögensverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrem Vermögen Gutes zu tun. Sie können ein Investmentportfolio aufbauen, das Ihre persönlichen Werte reflektiert, verantwortungsvoll geführte Unternehmen enthält und langfristig gute Renditechancen verspricht. Hierbei gilt es einiges zu beachten. Schauen Sie sich das Video unserer Partnerbank FFB an, um sich über die praktischen Möglichkeiten zu informieren und auf ein Beratungsgepräch vorzubereiten.